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Smartphone in der Hand langt beim Amtsgericht Bad Neustadt

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Bad Neustadt, 02.11.2023, 22:42 Uhr
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Geldabzocke für Autofahrer, 100 Euro plus 1 Punkt
Geldabzocke für Autofahrer, 100 Euro plus 1 Punkt  Bild: Bild von StockSnap auf Pixabay

Bad Neustadt [ENA] Mal schnell das Smartphone während der Autofahrt in die Hand genommen, ohne es zu benutzen und schon verknackt einen das Amtsgericht in Bad Neustadt zu 100 € und einen Punkt in Flensburg. Aber nicht überall in Deutschland urteilt man so scharf wie hier. Woran liegt das?

Im Gesetz dazu steht sinngemäß, dass man ein Smartphone nicht benutzen darf in einem Auto, wenn man es dazu in die Hand nehmen muss. Also da steht umgekehrt, wenn man ein Smartphone nur in die Hand nimmt ohne es zu benutzen, ist es keine Ordnungswidrigkeit. Aber so manche Richter wie zum Beispiel am Amtsgericht in Bad Neustadt an der Saale legen das ganz speziell aus so wie sie es möchten. Da genügt es bereits mal kurz das Handy in die Hand genommen zu haben, ohne es benutzt zu haben und schon ist man 100 € los und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Und die Polizei hat immer Recht. Zwei Augenzeugen gegen einen Autofahrer, zwei Beamte gegen einen Bürger, man verliert immer!

Viele modernen Autos besitzen ja ein hochkomplexes Sprachsteuerung System, das kann nicht nur per Sprache ein Navigationsgerät programmieren, das kann auch Anrufe tätigen und es kann sogar Textnachrichten per Sprache in Text umwandeln und diese verschicken und auch empfangene Text Mitteilungen abspielen. In Verbindung zum Beispiel mit Apple und Android können sogar gewisse Funktionen vom Display des Smartphones übertragen werden auf das große Display im Auto. So kann man dann gewisse Applikationen wie zum Beispiel WhatsApp und andere auch über die Sprachsteuerung bedienen. Aber Vorsicht! Diese Funktion scheinen Richter wie am Amtsgericht Bad Neustadt nicht zu kennen beziehungsweise zu unterstellen, man hätte diese nicht benutzt.

Wie funktioniert diese Falle? Sie sitzen im Auto und sprechen mit ihrem Sprachsteuerungssystem. Die Polizei fährt an ihnen vorbei und sieht, wie sie alleine im Auto Sprechbewegungen durchführen. Sie haben auf dem Beifahrersitz ihr Smartphone liegen, dass sie vielleicht einmal kurz in die Hand genommen haben aber über das Sprachsteuerungssystem letztlich die Befehle erteilt haben, zum Beispiel um jemanden anzurufen um eine Textnachricht oder Voice Nachricht zu versenden oder sonst irgendwas. Ausgeführt, wird das ganze ja in ihrem Smartphone und nicht in ihrem Auto. Wenn sie jetzt angehalten werden von der Polizei passiert folgendes:

Die Polizisten bezichtigen sie einer Ordnungswidrigkeit, da sie von ihrem Auto aus gesehen haben, dass sie Sprechbewegungen im Auto durchgeführt haben. Als Beweismittel liegt auf ihrem Beifahrersitz ihr Smartphone. Wenn sie zum Beispiel über WhatsApp im Sprachsteuerungs-System Textnachrichten versendet haben, zeigt dies natürlich ihre App auf dem Smartphone an. Jetzt unterstellt Ihnen die Polizei, sie haben das ganze während der Fahrt gemacht und dazu ihr Smartphone benutzt. Das fatale dabei ist, wenn sie mal kurz ihr Handy in die Hand genommen haben, ohne es zu benutzen, wäre es nach dem derzeitigen Recht überhaupt keine Ordnungswidrigkeit. Aber die Polizei wertet das bei der Aufnahme der Anzeige so als hätten sie ihr Handy benutzt.

Und das Gericht, zum Beispiel am Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale glaubt immer den Polizeibeamten und nie dem Fahrer. Denn nach Meinung des Amtsgerichtes Bad Neustadt sind ja Polizeibeamte immer neutral und sie haben nie einen Grund einen Bürger irgendwas an zu dichten. Wenn nun der Bürger, der in der Beweispflicht ist, entlasstendes Beweismaterial vorlegen möchte zum Beispiel eine Aufnahme, wo das Gericht sehen kann, dass im Auto eine Freisprechanlage verbaut ist beziehungsweise ein Sprachsteuerungssystem, wird dieses Beweismittel einfach nicht zugelassen, weil es ja die Aussagen der beiden Polizeibeamten widersprechen würde und die Polizeibeamten haben ja immer recht und nicht der Autofahrer jedenfalls am Amtsgericht in Bad Neustadt.

Also sie als Autofahrer sind immer der Dumme und müssen zahlen. Selbst ein Anwalt kann sie aus dieser Situation nicht heraus boxen egal wie gut er ist. Denn das Problem ist, ein weiterer gerichtlicher Gang zum Oberlandesgericht ist in so einem Verfahren nicht möglich. Erst wenn der Entzug des Führerscheines vorliegt, kann dies beim Oberlandesgericht in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Aber wenn es in Anführungszeichen nur um 100 € und einen Punkt geht, wird kein Oberlandesgericht dieses Urteil überprüfen. Also, was lernen wir daraus? Wenn sie in Bad Neustadt an der Saale und Umgebung mit dem Auto unterwegs sind, vermeiden Sie tunlichst, ihr Smartphone in die Hand zu nehmen, egal, ob sie es benutzen oder nicht!

Hier gelten andere Gesetze als im Rest des Landes. Denn es gibt auch Amtsgerichte, die anders entscheiden als in Bad Neustadt an der Saale, aber zum einen muss man ehrlich halber sagen, grade jüngere Polizeibeamte wollen sich natürlich profilieren und bekommen Punkte für Anzeigen schreiben und da ist denen doch jeder kleine Verstoß eines normalen Bürgers Recht, den man drangsalieren kann und zur Kasse bitten kann und die Amtsgerichte, jedenfalls das in Bad Neustadt an der Saale macht da gerne mit und arbeitet mit der Polizei zusammen gegen den Bürger. Schwerverbrecher, kriminelle große Fische, da tut sich die Polizei und auch das Amtsgericht schwer, diese zu verurteilen, aber der kleine Mann, da ist man schnell dabei, ihn abzuzocken!

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