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EU-Sanktionen gegen Belarus brechen das Völkerrecht

Verantwortlicher Autor: Sergej Perelman Kirchheim unter Teck (BW, DE), 17.11.2021, 21:39 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 15516x gelesen
Stacheldrahtzaun. Sinnbild für die illegalen Pushbacks an EU-Grenze.
Stacheldrahtzaun. Sinnbild für die illegalen Pushbacks an EU-Grenze.  Bild: Michael Gaida. www.pixabay.com.

Kirchheim unter Teck (BW, DE) [ENA] An der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus frieren, hungern, darben, verzwefeln und sterben Menschen. Sie werden durch illegale Pushbacks in die Ausweglosigkeit zurückgedrängt. Die EU trägt erhebliche Mitverantwortung und verstößt dabei zweifach gegen die Menschenrechte.

Mehrere Tausend Menschen müssen draußen ohne Behausung bei Minusgraden zwischen zwei verfeindeten politischen Fronten unter unerträglichen Bedingungen dahinvegetieren und den eigenen Tod fürchten. Die Bilder sind aktuell und akut in der Not, die sie verdeutlichen. Die deutschen Qualitätsmedien sind sich einig - der Schuldige für diese Tragödie ist der Unmensch, der "teuflische" Diktator Lukaschenko. Doch ist Lukaschenko wirklich mit dem Teufel im Bunde oder projizieren sowohl die EU-Führung als auch die Massenmedien eigene, eurozentristische, unmoralische Taten und Ziele auf eine äußere Person, um sich selbst nicht hinterfragen und ändern zu müssen?

Im Diskussionsbeitrag auf SWR 2: "Migrationsstreit mit Belarus - Versagt die EU an ihren Außengrenzen?" vom 12.11.2021, erläutert Sabine Adler vom Deutschlandfunk den Hintergrund. Frau Adler hebt hervor, dass die Sanktionen "greifen" und meint: "Das, was passiert bei den letzten Sanktionen, bei dem 4. Paket der EU, ist etwas, was zum allerersten Mal richtig wehtat. Da ging es darum die Verdienstmöglichkeit für die wenigen rentablen Wirtschaftszweige in Belarus zu vermindern. U. a. sind das Erdöl-, Raffinerieprodukte [...]. Das sind die großen Zweige, die wirklich Geld in die Kasse bringen. Die jetzt ganz, ganz eingeschränkt sind; diese Sanktionen waren richtig, waren gut; die nächsten Sanktionen müssen in diese Richtung gehen." (1)

An anderer Stelle in der Diskussionsrunde unterstreicht die Osteuropaexpertin Sabine Adler selbst das entscheidende Moment, welches die These nahelegt, dass der eigentliche, auslösende Grund für die humanitäre Krise an der EU-Außengrenze mit Belarus die menschenrechtsverachtenden Sanktionen der EU sind, welche die eigenen Leitlinien für "restriktive Maßnahmen" missachten, was noch zu zeigen ist. Doch zunächst die Äußerung von Sabine Adler: "Denn die Reaktion sehen wir jetzt. Diese Eskalation an der polnischen Grenze ist Ausdruck einer tiefen Verzweiflung des Präsidenten Lukaschenko, der aufgrund der EU-Sanktionen kaum noch Geld in der Kasse hat." (2)

Das konstruierte Narrativ ist derzeit, dass Lukaschenko einen "hybriden Krieg" gegen die EU führt. Vor dem Hintergrund der Beurteilung von Frau Adler oben stellt sich die Frage, ob nicht die Sanktionen der EU den Charakter einer hybriden Kriegsführung haben? Sie treiben einen Präsidenten in die "Verzweiflung", da sie seine Staatskasse deutlich spürbar angreifen und dadurch möglicherweise die soziale und medizinische Versorgung der Bevölkerung von Belarus in hohem Maße gefährden. Könnte das die eigentliche, auslösende Ursache für die Not der Geflohenen darstellen?

Das Vorgehen der EU verstößt gegen die eigenen Leitlinien zu der Durchführung von Sanktionen, in denen es heißt: "Die Einführung und Durchführung restriktiver Maßnahmen muss stets im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, insbesondere des Rechts auf ein ordentliches Verfahren und des Rechts auf wirksame Beschwerde, muss sichergestellt sein. Die verhängten Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen." (3) Ein Verstoß gegen das Völkerrecht scheint deshalb vorzuliegen, weil es nach Artikel 1 und 2 der UN-Charta grundsätzlich unzulässig ist, sich in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzumischen.

Außerdem liegt kein Beschluss des UN-Sicherheitsrates im Sinne von Artikel 41 für Maßnahmen "unter Ausschluß von Waffengewalt" vor, die z. B. die vollständige Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen erlauben würden. Hinzu kommt die eindeutige und sehr ernsthafte Missachtung der Menschenrechte. Dies gilt am schwerwiegendsten im Fall der notleidenden Asylsuchenden, denen man - betrachtet man das Vorgehen der EU - die Würde abspricht. Darüberhinaus nimmt die EU-Führung eine mögliche wirtschaftlich-soziale Krise unter Bevölkerung von Belarus, die zu einer politischen Krise mit Protesten gegen die eigene Regierung führen könnte, billigend in Kauf bzw. provoziert diese. Die Hypothese von einer möglichen Provokation ist nicht hinreichend belegt.

Aus dem beleuchteten Sachverhalt erwächst die Forderung: Laufende Maßnahmen gegen Belarus müssen sofort beendet werden. Es dürfen auf keinen Fall neue Maßnahmen erwogen werden. Die Rückkehr an den Verhandlungstisch ist der einzige Ausweg und ganz im Sinne der UN-Charta und des kommenden Weihnachtsfests. Der Mann aus Nazareth redete mit allen. Die Asylsuchenden brauchen sofort was zu essen, ein Dach über den Kopf, Kleidung und ein faires Asylverfahren. Jeder von uns könnte an ihrer Stelle sein...

Quellen (1) https://www.ardaudiothek.de/episode/forum/migrationsstreit-mit-belarus-versagt-die-eu-an-ihren-aussengrenzen/swr2/94832928/ (2) ebd. (3) https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15598-2017-INIT/de/pdf

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